Die Staatsduma hat vorgeschlagen, "Betriebsanweisungen" für Mehrfamilienhäuser einzuführen

Mehrfamilienhäuser können eigene „Betriebsanleitungen“ haben
Die Staatsduma diskutiert derzeit über die Einführung verbindlicher Betriebsanleitungen für Mehrfamilienhäuser. Dies berichtete die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Bauwesen, Wohnungswesen und Kommunalwirtschaft der Staatsduma, Swetlana Rasworotnewa, während einer Rundtischdiskussion zur Rechtmäßigkeit der Wohnungssanierung, die am 17. Juli im Pressezentrum der Parlamentszeitung stattfand.

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Razvorotneva betonte, dass die Idee darin bestehe, ein Dokument zu erstellen, das den Anweisungen für Haushaltsgeräte ähnelt und Hausbesitzern hilft, Probleme im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Mehrfamilienhauses zu vermeiden. Ihrer Meinung nach werden solche Anweisungen die Zahl der Wohnungsstreitigkeiten reduzieren und die Kompetenz der Bewohner in Fragen der Instandhaltung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums erhöhen.
„Mit dem Erwerb von Eigentumsrechten an einer bestimmten Immobilie erhält eine Person zwangsläufig eine Betriebsanleitung, liest diese und unterschreibt sie“, so der Sprecher abschließend. Wie diese Anleitung genau aussehen wird, sei jedoch noch unklar.
Gleichzeitig bereitet die Staatsduma einen Gesetzentwurf für die zweite Lesung vor, der das Verfahren zur Registrierung von Wohnungssanierungen und zur Umwandlung von Wohn- in Nichtwohnräume vereinfachen soll. Eigentümer können Dokumente über das Portal der staatlichen Dienste einreichen.
Autoren:
mk.ru